Abnahmeuntersuchung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten
Seit 2009 müssen neu errichtete Spielplätze einer sicherheitstechnischen Neubauabnahme nach DIN EN 1176 Teil 7 unterzogen werden.
Grund hierfür waren eine größere Zahl schwerer Unfälle durch falsch montierte Spielplatzgeräte und nicht eingehaltene Vorschriften bezüglich geforderter Freiräume und Fallschutzmaßnahmen.
Die Neubauabnahme, darf nach der neuen DIN EN 1176-7 2020-06, nur noch von sachkundigen Personen durchgeführt werden, welche nicht an der Montage / Wartung der Geräte beteiligt oder für die Kosten verantwortlich ist.
So wird dem Spielplatzbetreiber ermöglicht, Baumängel zeitnah durch einen Fachmann feststellen zu lassen und geltend zu machen. Weiterhin wird so die Sicherheit des Spielplatzes von Anfang an gewährleistet.
Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes oder nach erheblichen Veränderungen an Spielplatzgeräten oder -böden muss von einer sachkundigen Person eine Neubauabnahme durchgeführt werden, um das allgemeine Sicherheitsniveau zu beurteilen.