Sportplatzprüfung
Verkehrssicherungspflicht hört nicht an der Straße auf. Gerade die von Kindern und Jugendlichen, aber auch von anderen Nutzern und Besuchern oft stark frequentierten Sportplätze erfordern vielfach eine erhöhte Aufmerksamkeit von Eigentümern und Betreibern.
Während die Prüfung von Kinderspielplätzen seit vielen Jahren vorgeschrieben und geregelt ist rückt die technische Überprüfung von Sportplätzen und anderen Sportstätten erst seit einigen Jahren in den Focus. Ursachen hierfür waren schwere Unfälle bekannter Sportler ebenso wie die zunehmende Klagefreudigkeit der Bürger.
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau ( FLL ) als Regelwerksgeber der grünen Branche hat daher vor einigen Jahren "Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien" herausgegeben, die inzwischen in die Normenreihe DIN 18035 Eingang gefunden haben und auch gerichtlich als "Regel der Technik" anerkannt sind.
Dieses Regelwerk gibt klare Anweisungen zu Zuständigkeiten, Arten und Intervallen von Sportstättenprüfungen und bringt aufgrund seines Normencharakters öffentliche Betreiber von Sportplätzen wie auch Vereine in Zugzwang.
Vorschriften wie:
"Die ordnungsgemäße Ausführung der Pflege- und Instandhaltungsarbeiten ist regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren."
"Beauftragte Platzwarte und andere Personen müssen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Einrichtungen haben."
"Die Hauptinspektion darf nicht durch dieselbe Person erfolgen, die die regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen durchführt."
bringen Gemeinden wie Vereine als Sportstättenbetreiber aufgrund mangelnder qualifizierter Personalressourcen in Haftungsprobleme.
Als auf die Sicherheit von Spielplätzen und Sportstätten spezialisiertes Büro bieten wir unseren Kunden qualifizierte Prüfungen und eingehende Beratung.
Dipl.-Ing. Wilfried Prinzen konnte als einer der ersten Absolventen einer entsprechenden Weiterbildungsmassnahme an der Hochschule Osnabrück die Qualifikationsprüfung für mit der technischen Überwachung von Sportplätzen beauftragte Personen mit Erfolg abschließen. Zwei weitere Mitarbeiter unseres Büros haben ebenso die Zusatzausbildung abgeschlossen, sodass wir unseren Kunden auch bei zukünftig erhöhtem Bedarf eine qualifizierte Fremdüberwachung ihrer Sportstätten anbieten können.
Organisation der Sportplatzprüfung
Inspektionen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen regelmäßig und mit der erforderlichen Sachkunde durchgeführt werden. Zuständigkeiten, Umfang und Intervalle sind schriftlich festzulegen. Die entsprechenden Normen und Unfallverhütungs- vorschriften sind zu beachten.
Die Verantwortungsebene ( z.B. Bürgermeister oder Vereinsvorstand ) hat ein funktionierendes Sicherheitsmanagement sicherzustellen.
Die Entscheidungsebene ( z.B. Sachgebietsleiter ) stellt die Inspektionspläne auf und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Inspektionen. Ihr obliegt auch die Überprüfung der Qualifikation und Sachkunde von Fremdüberwachern. Ähnlich wie beim Kinderspielplatz kann die Beauftragung nicht ausreichend qualifizierter Prüfer ein Haftungsverschulden nach sich ziehen.
Die Ausführungsebene ( z.B. sachkundige Angestellte, Übungsleiter oder Fremdfirmen ) führt die Prüfungen sachgerecht durch.
Übungsleiter / Sportlehrer
Übungsleiter und Sportlehrer haben sich vor jedem Trainingsbeginn durch Inaugenscheinnahme von der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der genutzten Geräte und Einrichtungen zu überzeugen.
Platzwart
Platzwarte müssen entsprechend geschult sein um Schäden und Mängel erkennen und beurteilen zu können. Je nach Sachkunde, Ausbildung und technischer Ausrüstung können sie Sicht- und Funktionsprüfungen, aber auch Hauptinspektionen auf Sportplätzen durchführen. Die Durchführung der Sicht-/ Funktionsprüfungen und der Hauptinspektion durch dieselbe Person ist jedoch verboten. Die Begehung oder Inspektion der Ingenieurbauwerke wird aufgrund mangelnder Fachkenntnisse in der Regel durch Dritte erfolgen müssen.
Verwaltung / Bauhof / Fremdüberwachung
Im Rahmen der Hauptinspektion von Sportstätten sind auch eingehende Untersuchungen unter Beachtung der einschlägigen Normen und Lastannahmen durchzuführen. Die Hauptuntersuchung darf nicht durch dieselbe Person erfolgen, die auch die Sicht- und Funktionsprüfung des Sportplatzes durchführt. Für die Hauptprüfung von Sportplätzen sind entsprechende Messwerkzeuge und Prüflehren erforderlich. Die mit der Prüfung beauftragte Person muss über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit allein reicht hierzu nicht aus.
Die Inspektion der Ingenieurbauwerke ( in erster Linie Ballfangzäune, Flutlichtmasten und Tribünen ) ist durch entsprechende Fachleute in Anlehnung an die DIN 1076 (Brückenprüfungen) vorzunehmen. Zu den Ingenieurbauwerken in Sportstätten gehören alle Bauwerke, für die eine Tragwerksbemessung ( Statik ) erforderlich ist.
Inspektionsarten und -fristen auf Sportplätzen
Die Inspektionsfristen für Sportplätze sind abhängig von Art und Alter der Sportanlage und der Sportgeräte, Nutzern, Nutzung und Nutzungsintensität sowie Umwelt- und Umfeldbedingungen für jede einzelne Sportstätte schriftlich festzulegen. Nachfolgend die Regelfristenaus den Richtlinien der FLL:
a) Sportanlagen, Sportgeräte und Nebenflächen
was wann wer
Sicht- und Funktionsprüfung vor jedem Training Übungsleiter
Sichtprüfung wöchentlich Platzwart
Funktionsprüfung monatlich Platzwart
Hauptprüfung jährlich Sachkundiger / Sachverständiger
b) Ingenieurbauwerke ( z.B. Ballfangzäune, Flutlichtmasten, Tribünen )
was wann wer
Sichtprüfung jährlich Sachkundiger
einfache Prüfung 3 Jahre nach Hauptprüfung sachkundiger Ingenieur
Hauptprüfung alle 6 Jahre sachkundiger Ingenieur
Hinzu kommen Sonderprüfungen z.B. nach Sturm, Umbau oder Unfällen.
Dokumentation
Im Rahmen des Sicherheitsmanagements bestehen ausführliche Dokumentationspflichten. Neben einer Benutzungsordnung und einer Dienstanweisung über die Zuständigkeiten sind auch die Ergebnisse der Inspektionen schriftlich festzuhalten. Die Prüfberichte über die einfache Prüfung der Ingenieurbauwerke sowie die Hauptprüfungen der Sportanlagen und der Sportgeräte sind mindestens 5 Jahre, Prüfberichte der Hauptprüfungen der Ingenieurbauwerke sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.